Allgemeine Nutzungsbedingungen

1. Einführung GeldAbholung bietet Unternehmen in der Schweiz einen spezialisierten Abholservice für Bargeld aus Kassenbeständen in Büros, Verkaufsstellen und Filialen. Ziel ist die sichere, planbare und haftungsreduzierte Überführung von Tageserlösen und Bargeldreserven in zentrale Finanz- oder Bankeinrichtungen.

2. Zustimmung zu den Bedingungen Mit der Nutzung von GeldAbholung erklären Sie sich rechtsverbindlich mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Ohne diese Zustimmung ist eine Inanspruchnahme der angebotenen Dienste ausgeschlossen.

3. Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen GeldAbholung organisiert regelmässige oder bedarfsabhängige Bargeldabholungen in gesicherten Fahrzeugen mit zertifiziertem Personal. Die Leistungen umfassen Übergabeprotokolle, GPS-Tracking, Zugangskontrollen sowie optional die Einzahlung bei Drittbanken oder zentralen Buchhaltungsstellen. Die Servicezeiten, Standorte und Frequenzen werden im Rahmen individueller Vereinbarungen definiert.

4. Pflichten des Nutzers Der Nutzer verpflichtet sich, die bereitgestellten Bargeldsummen ordnungsgemäss vorzubereiten, zu verpacken und im vorab vereinbarten Zeitfenster zur Abholung bereitzuhalten. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, dass der Zugriff nur durch autorisiertes Personal erfolgt. Änderungen am Abholplan müssen mindestens 48 Stunden im Voraus schriftlich gemeldet werden. Eine Deklaration der genauen Bargeldsumme ist zwingend erforderlich.

5. Haftungsbeschränkung GeldAbholung haftet nur für Verluste, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeprobleme aufgrund verspäteter Abholung oder höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturereignisse, technische Störungen) ist ausgeschlossen. Für korrekt deklarierte Beträge besteht Versicherungsschutz gemäss Police mit dem beauftragten Sicherheitsdienstleister.

6. Geistiges Eigentum Die Marke „GeldAbholung“, das eingesetzte digitale Routen- und Belegsystem, alle Schulungsunterlagen sowie Prozessbeschreibungen sind geistiges Eigentum des Anbieters und urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe oder gewerbliche Nutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschliesslich das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Gerichtsstand ist Zürich, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen einen anderen Ort vorschreiben.

8. Beendigung des Zugangs GeldAbholung kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden, wenn Zahlungsverzug, sicherheitsrelevante Verstösse oder betrügerisches Verhalten festgestellt werden. Der Nutzer kann seinerseits mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Bereits geplante Abholungen bleiben bis zur formellen Vertragsbeendigung bestehen.

9. Rückerstattungsrichtlinie Nicht in Anspruch genommene Einzelabholungen im Rahmen von Pakettarifen werden nicht rückerstattet, ausser bei nachweislicher Leistungsaussetzung durch GeldAbholung. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt keine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Monats- oder Quartalsgebühren, es sei denn, dies wurde individuell vertraglich geregelt.

10. Änderungen der Bedingungen Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Nutzer werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über Änderungen informiert. Die weitere Nutzung des Dienstes gilt als stillschweigende Zustimmung. Bei Ablehnung ist eine ausserordentliche Kündigung ohne Einhaltung der Frist möglich.

11. Datum des Inkrafttretens
Diese Bedingungen treten am 24. Juni 2025 in Kraft und gelten bis auf weiteres.